Die Beteiligung an einer Mietpoolgesellschaft zieht eine veränderte Darstellung der Einkünfte innerhalb der Anlage V zur Einkommensteuererklärung nach sich.
Während normalerweise die Kaltmieten, Umlagen auf Mieter, Verwaltungskosten und Betriebskosten getrennt von Ihnen anzugeben sind, haben Sie als Gesellschafter einer Mietpool-GbR eine vereinfachte Darstellung vorzunehmen.

Sämtliche Einkünfte und Ausgaben, die innerhalb der Mietpoolgesellschaft anfallen, werden in einer Einnahmenüberschussrechnung erfasst, so dass ein Jahresergebnis entsteht. Das Ergebnis wird mit Hilfe einer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Berechnungsgrundlage ist hierbei die Wohnfläche. Sie haben dadurch nur noch eine Zahl in die Anlage V einzutragen und auf die Mietpoolgesellschaft nebst deren Steuernummer hinzuweisen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten Sie jedes Jahr von uns.

Die sogenannten Sonderwerbungskosten - also alles was auf Ihrer persönlichen Ebene anfällt - müssen von Ihnen noch zusätzlich in der Anlage V erfasst werden. Hier gibt es keine Änderung zu der traditionellen Einzelvermietung. Sonderwerbungskosten können u. a. Abschreibungen, Finanzierungskosten, Reisekosten, Porto, Telefonkosten sein. Bitte lassen Sie sich hier von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Gerade die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung und der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung hält Verwaltungsgesellschaften davon ab, Mietpools als Produkt anzubieten. Alternativ werden diese Aufgaben einem Steuerberater überlassen. Da wir das notwendige know-how in dem Unternehmen haben, können wir diese Unterlagen selbst erstellen. Dadurch fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Ein klarer Vorteil für Kunden der H + B.