Bei der Grundsteuer handelt es sich um sogenannte umlagefähige Kosten, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf einen möglichen Mieter umgelegt werden können, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Die gängigen Musterverträge beinhalten eine solche Regelung.
Ein wichtiger Hinweis für unsere Kunden: Bitte reichen Sie uns schnellstmöglich nach Erhalt den Grundsteuerbescheid ein. Dieser wird von der Gemeindeverwaltung erteilt und Ihnen jährlich zur Verfügung gestellt. Eine Umlage auf den Mieter kann von uns nur erfolgen, wenn wir den Bescheid erhalten haben.