Seit 01.07.2008 müssen Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien auf Anfrage vor Vertragsabschluss einen Energieausweis vorlegen. Dadurch soll dem potentiellen Verbraucher einen Überblick betreffend den Energieverbrauch der Immobilie gegeben werden. Der Energieausweis kann natürlich nur eine Vergleichsgrundlage sein, da der tatsächliche Energieverbrauch sehr stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängt.

Wir haben für Sie zu diesem Thema den neuen Ratgeber des Bauherren-Schutzbund e.V. entdeckt, den Sie hier aufrufen können:

Energieausweise und Energieberatung [567 KB]