Die Tendenz zum Erwerb einzelner Eigentumswohnungen ist ungebrochen. Hier erwerben die Eigentümer nicht ein komplettes Haus, sondern eine Wohnung, die entweder selbst genutzt oder vermietet werden soll.
Ob Eigennutzer oder Kapitalanleger: Gebraucht wird nun ein Profi der sein Handwerk versteht und die ordnungsgemässe Bewirtschaftung der Liegenschaft sicherstellt. Aus diesem Grund ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein Verwalter erforderlich.

Als Hausverwalter kümmern wir uns für Sie um das Gemeinschaftseigentum. Gemeinschaftseigentum sind alle Räumlichkeiten, die nicht einem Eigentümer direkt gehören, sondern allen zur Verfügung stehen.

Folgende Tätigkeiten üben wir u. a. für Sie aus:



Abschluss Versorgungsverträge (Strom, Wasser/Abwasser, Gas oder Fernwärme, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Kabelfernsehen)

Abschluss von Versicherungsverträgen (Wohngebäude- und Eigentümerhaftpflichtversicherung), damit ausreichender Schutz besteht

Abschluss Hausmeistervertrag und Überwachung über die ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeiten

Aufstellen eines Wirtschaftsplans

Aufstellen einer Hausordnung und Überwachung über die Einhaltung

Zahlungsverkehr inklusive Rechnungsprüfung

Anlage Instandhaltungsrücklage

jährliche Erstellung einer Hausgeldabrechnung

Abrechnungsprüfung mit Eigentümerbeirat

Durchführen der Eigentümerversammlungen

regelmässige Objektbegehungen

Überwachung Nachbesserungen innerhalb der Gewährleistungsfrist

Überwachung Instandhaltungsarbeiten



Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschließend sind, sondern nur einen Teil unserer regelmässigen Arbeiten darstellen.